Die Therapie richtet sich nach dem Zeitintervall seit Infarktbeginn, der Infarktgröße und den Komplikationen.
Medikamentöse Primärtherapie
Sofern möglich, erfolgt diese bereits prästationär (›
Tab. D.8-3, ›
Abb. D.8-3). Die Sauerstoffgabe (2–4 l/min) muss bei einem Lungenödem und bei erniedrigter arterieller Sauerstoffsättigung (< 90%) erfolgen. Eine routinemäßige Gabe von Sauerstoff bei einer Sättigung > 90% ist nicht mehr empfohlen (
Empfehlungsgrad III, Evidenzstärke B). Die Analgesie erfolgt mit Morphin (4–8 mg i.v., zusätzliche fraktionierte Gabe von 2 mg im Intervall von 5–15 Minuten) oder Morphinanaloga. Die Gabe von Morphin ist allerdings mit einer verzögerten Aufnahme und damit auch einem verzögerten Wirkungseintritt von Thrombozytenaggregationshemmern (z.B. Clopidogrel, Ticagrelor und Prasugrel) assoziiert, was bei wenigen Patienten zu einem frühen Therapieversagen in Form einer akuten Stent-Thrombose führen kann.
Gesichert ist die frühe Gabe von Azetylsalizylsäure (z.B. 250–500 mg i.v.; Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke B). Auf die Gabe eines weiteren Thrombozytenaggregationshemmers (P2Y12-Antagonist, GPIIb/IIIa-Antagonist) kann prästationär verzichtet werden.
Die Nitratgabe ist indiziert, wenn ein Lungenödem oder eine hypertensive Blutdrucksituation vorliegen (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke C).
Die frühzeitige Einleitung einer Beta-Blocker-Therapie wird bei Patienten mit bestehenden ischämischen Symptomen und ohne Kontraindikationen empfohlen (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke B). Der Beta-Blocker sollte weitergeführt werden, falls die Patienten nicht eine Killip-Klasse > III aufweisen.
Üblicherweise wird die Gabe von unfraktioniertem oder niedermolekularem Heparin (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A) empfohlen.
Re-Perfusionstherapie
STEMI
Die Re-Perfusionstherapie des STEMI innerhalb von 12 Stunden nach Infarktbeginn mit Wiederherstellung eines normalen Blutflusses sowohl im epikardialen Infarktgefäß als auch in der myokardialen Mikrovaskulatur verbessert die Prognose (
Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A). Dies kann entweder medikamentös oder interventionell (PCI) erreicht werden (›
Abb. D.8-4).
Fasst man alle Studien zusammen, berechnet sich eine maximal tolerable Zeitgrenze (erster medizinischer Kontakt bis PCI) von 120 Minuten, innerhalb derer die PCI ihre Überlegenheit im Vergleich zur Thrombolyse behält.
Mehrere Studien zeigten im Vergleich zur Fibrinolysetherapie eine Reduktion der Infarktsterblichkeit und des Re-Infarktrisikos. Zusätzlich bestanden eine Reduktion des Schlaganfallrisikos um absolut 1% sowie eine verbesserte linksventrikuläre Funktion im Langzeitverlauf.
Nach Diagnosestellung sollte beim STEMI die maximale Zeit bis zur Drahtpassage der Verschlussstelle in Krankenhäusern mit der Möglichkeit einer PCI 60 Minuten betragen. Dieses maximal tolerable Zeitintervall kann sich auf 90 Minuten verlängern, wenn ein Patient aus einem peripheren Krankenhaus zugewiesen wird.
Wenn absehbar ist, dass die primäre PCI nicht innerhalb der genannten Zeitgrenzen (< 120 Minuten) durchgeführt werden kann, sollte eine medikamentöse Re-Perfusionstherapie bei Patienten mit STEMI ohne Kontraindikationen für eine Thrombolysetherapie eingeleitet werden (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A). Dies gilt besonders für die ersten 3 Stunden. Der Gewinn durch eine Lysetherapie mehr als 6 Stunden nach Infarkteintritt ist nur noch sehr gering. Wenn eine Lysetherapie durchgeführt wird, sollte diese möglichst in der Prähospitalphase beginnen (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A).
Vier verschiedene Fibrinolysesubstanzen werden eingesetzt: Streptokinase, Alteplase, Reteplase und Tenecteplase. Die beiden letztgenannten können als Bolus appliziert werden. Wichtiger als die Wahl des Thrombolytikums ist die rasche Durchführung einer Thrombolysetherapie (kurze „Pforte-Lyse-Zeit“). Den fibrinspezifischen Thrombolytika ist der Vorzug zu geben. Der zu erwartende Vorteil der Thrombolysetherapie muss dem Risiko dieser Therapie gegenübergestellt werden.
Im Vergleich zur alleinigen Ballonangioplastie verbessert die routinemäßige Stent-Implantation bei STEMI die Prognose, v.a. aufgrund der geringeren Notwendigkeit einer erneuten Re-Vaskularisation. Medikamenten freisetzende Stents (drug-eluting Stents, DES) haben ihre im Vergleich zu den unbeschichteten Stents (BMS) klinisch relevante Reduktion der klinischen Re-Stenoserate bewiesen (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A) und werden heute vorzugsweise benutzt.
Die Begleittherapie mit Glykoprotein-IIb-/-IIIa-(GpIIb/IIIa-)Antagonisten wird als „Bail-out“-Medikation betrachtet und kann in sog. No-Reflow-Situationen (verzögerter Blutfluss) oder bei thrombotischen Komplikationen erwogen werden (Empfehlungsgrad IIa, Evidenzstärke C). Die prähospitale Gabe eines GpIIb/IIIa-Antagonisten erbrachte in einigen Studien keine Vorteile, sodass diese nach den aktuellen Leitlinien nur in Ausnahmefällen, z.B. bei sehr kurz zurückliegendem Symptombeginn, empfohlen wird (Empfehlungsgrad IIa, Evidenzstärke C).
Da bei STEMI-Patienten meist ein (okklusiver oder nicht-okklusiver) Thrombus vorliegt, kann eine Thrombusaspiration mittels spezieller Katheter in ausgesuchten Fällen mit hoher Thrombuslast vorteilhaft sein. Allerdings ist kein eindeutiger Vorteil zu erwarten, wenn diese routinemäßig angewendet wird. Sie kann aber im Einzelfall erwogen werden (Empfehlungsgrad III, Evidenzstärke A).
Wegen der Komplexität dieser koronaren Interventionen in der akuten Infarktphase sollten sie nur von erfahrenen Untersuchern durchgeführt werden. Wenn die technischen und personellen Möglichkeiten bestehen, profitieren besonders Patienten mit großen Infarkten und bei kardiogenem Schock von der primären kathetergestützten Therapie (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A). Dabei ist wegen Blutungskomplikationen der transradiale Vorgang zu bevorzugen, da sich dies günstig auf die Sterblichkeit auswirkt (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A). In der Postinfarktphase (> 24 Stunden) sollte eine rasche Koronarangiographie und ggf. PCI durchgeführt werden, wenn erneut Angina-pectoris-Beschwerden auftreten oder nichtinvasive Hinweise auf eine Ischämie aus einer nichtinvasiven Diagnostik bestehen.
Die aortokoronare Bypass-OP im akuten Infarkt ist eine Ausnahmeindikation, wenn interventionelle Maßnahmen nicht möglich oder nicht erfolgreich sind (Empfehlungsgrad IIa; Evidenzstärke C). Im kardiogenen Schock kann sie im Einzelfall lebensrettend sein.
Der routinemäßige Einsatz einer intraaortalen Gegenpulsationspumpe ist im kardiogenen Schock nach den Leitlinien nicht empfohlen (Empfehlungsgrad III, Evidenzstärke A), da sich damit kein Überlebensvorteil nachweisen ließ. Im Einzelfall kann in entsprechend ausgerüsteten Zentren eine mechanische Kreislaufunterstützung in Form einer mikroaxialen Flusspumpe oder eine spezielle Herz-Lungen-Maschine mit extrakorporaler Membranoxygenierung (ECMO) erwogen werden.
NSTEMI
In randomisierten kontrollierten Studien und Metaanalysen wurde der Vorteil einer frühen invasiven Diagnostik bei Patienten mit NSTEMI gegenüber einem konservativen Vorgehen belegt (1). Hierbei konnte gezeigt werden, dass eine invasive Diagnostik mit einer niedrigeren Mortalitätsrate und einem geringeren Auftreten von Myokardinfarkten einhergeht.
Der optimale Zeitpunkt einer invasiven Diagnostik wurde in zahlreichen randomisierten Studien untersucht, und die Ergebnisse frühinvasiver Strategien (< 0,5 bis 14 Stunden) wurden mit verzögert invasiven Strategien (21–86 Stunden) verglichen (L4, 2–5). Dabei konnte der Vorteil einer frühen invasiven Diagnostik mit folgender Koronarintervention, am ersten Tag der Hospitalisierung, hinsichtlich wieder auftretender Myokardischämie (– 41%) und verkürztem Krankenhausaufenthalt (– 28%) belegt werden (9). Dementsprechend ist eine unverzügliche Koronarangiographie (< 2 Stunden) bei Patienten mit Auftreten von mindestens einem der folgenden Kriterien durchzuführen: hämodynamische Instabilität oder kardiogener Schock, wiederkehrende Angina-pectoris-Symptomatik, lebensbedrohende Arrhythmien oder Herzstillstand, durch den Myokardinfarkt verursachte mechanische Komplikationen, rezidivierende ST-Strecken-Veränderungen.
Bei der Entscheidung bezüglich einer invasiven bzw. nichtinvasiven Strategie und des optimalen Zeitpunkts der Therapie sollte, unter Berücksichtigung des breiten Risikospektrums bei NSTEMI, das individuelle Risiko des Patienten einbezogen werden.
Durch eine frühe invasive Diagnostik mit folgender Intervention (< 24 Stunden) konnte bei NSTEMI-Patienten mit hohem Risiko (GRACE-Risk-Score > 140;
www.gracescore.org) eine Risikoreduktion um 38% hinsichtlich Myokardinfarkt, Tod oder Schlaganfall nachgewiesen werden (4). Das Einleiten einer medikamentösen Therapie sollte eine frühe Koronarangiographie bei Hochrisikopatienten nicht verzögern. Bei einem GRACE-Risk-Score > 140 oder mindestens einem Hauptkriterium für hohes Risiko (mit einem Myokardinfarkt vereinbarer „Rise and fall“ des Troponins, dynamische ST-Segment- oder T-Wellen-Veränderungen) sollte innerhalb von 24 Stunden eine Koronarangiographie erfolgen. NSTEMI-Patienten mit niedrigem bis intermediärem Risiko (mindestens eines der folgenden Kritieren; GRACE-Risk-Score > 109 und < 140, Diabetes mellitus, Niereninsuffizienz mit GFR < 60 ml/min/1,73 m
2, LVEF < 40%, frühe Post-Infarkt-Angina, kürzliche PCI, Z.n. CABG) sollten innerhalb von 72 Stunden nach Hospitalisierung einer invasiven Diagnostik zugeführt werden.
Therapie der Komplikationen
Rhythmusstörungen: Die bedeutsamenHerzrhythmusstörungenMyokardinfarktRhythmusstörungenMyokardinfarkt tachykarden Rhythmusstörungen im Rahmen des akuten Myokardinfarkts sind das Kammerflimmern und die anhaltende ventrikuläre Tachykardie (Frequenz > 120/min; > 30 Sekunden). Als primäre Therapie erfolgt beim Kammerflimmern die elektrische Defibrillation mit 200–360 J, bei schnellen, hämodynamisch bedeutsamen Formen der anhaltenden ventrikulären Tachykardie die synchronisierte Kardioversion mit 100–360 J. Wenn es zu rezidivierendem Kammerflimmern kommt oder die hämodynamische Situation bei der anhaltenden ventrikulären Tachykardie es erlaubt, kann die medikamentöse antiarrhythmische Therapie erfolgen. Dazu wird Amiodaron (Bolus 150–450 mg, Dauerinfusion 10–20 mg/kg/d) eingesetzt (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke C).
Bradykarde Rhythmusstörungen im Rahmen des akuten Myokardinfarkts sind zumeist Folge einer ischämischen Funktionsstörung des Sinus- oder AV-Knotens. Bei symptomatischer Sinusbradykardie kann die Gabe von Atropin erforderlich werden (0,5–1,0 mg, ggf. wiederholt bis 2,0 mg). Führt dies zu keiner Frequenzsteigerung, kann die passagere Schrittmacherstimulation notwendig werden. Die Indikation zur passageren Schrittmacherstimulation besteht bei einem AV-Block III. Grades oder II. Grades Typ 2. Eine permanente Schrittmacherversorgung wird nur in Ausnahmefällen erforderlich. Die Entscheidung hierzu sollte nicht vor dem 5. Postinfarkttag erfolgen, da auch eine späte Erholung der AV-Überleitung beobachtet wird (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke C).
Herzinsuffizienz, kardiogener Schock: AbhängigHerzinsuffizienzMyokardinfarktSchockkardiogenerMyokardinfarkt vom Grad der linksventrikulären Funktionseinschränkung werden unterschiedliche medikamentöse Konzepte verfolgt. Die diuretische Therapie mit Furosemid (20–40 mg i.v.) und die Gabe von Nitroglyzerin (3 mg/h i.v.) sind bei geringer linksventrikulärer Funktionseinschränkung häufig ausreichend (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke C). Tritt im Rahmen des akuten Myokardinfarkts ein kardiogener Schock auf (Cardiac Index < 2,2 l/min/m2; systolischer Blutdruck < 90 mmHg; Oligurie), sind Katecholamine nötig. Als erster Schritt erfolgt mit dem Ziel der Steigerung der positiven Inotropie die Gabe von Dobutamin als Dauerinfusion (2,0–20 µg/kg/min). Bei ungenügendem Blutdruckanstieg kann die Gabe von Noradrenalin (0,05–0,5 µg/kg/min) erforderlich werden (Empfehlungsgrad IIb, Evidenzstärke C). Wichtigste Maßnahme ist die rasche interventionelle Therapie mit Erreichen eines TIMI-3-Flusses im Infarktgefäß (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke A). Die im Gegensatz zu früheren Leitlinien empfohlene routinemäßige Kreislaufunterstützung mit der intraaortalen Ballon-Gegenpulsation (IABP) ist obsolet (Empfehlungsgrad III, Evidenzstärke B) und nur noch in spezifischen Situationen zu erwägen. Bei ausgewählten Patienten kann unter Berücksichtigung des Patientenalters, von Komorbiditäten, neurologischer Funktion und zu erwartender Lebensqualität die Implantation von Herzunterstützungssystemen erwogen werden (Empfehlungsgrad IIb, Evidenzstärke C)
Re-Ischämie/Re-Infarkt: Es sollteRe-Ischämie/Re-Infarkt, Myokardinfarkt die rasche invasive Abklärung in einem kardiologisch-kardiochirurgischen Zentrum angestrebt werden, in dem das weitere Vorgehen mit den Möglichkeiten der PCI oder der aortokoronaren Bypass-OP entschieden werden kann. Wenn ein Re-Infarkt vorliegt und akut keine invasive Abklärung und Therapie möglich sind, besteht in Ausnahmefällen auch die Indikation zu einer zweiten Thrombolysetherapie.
Perikarditis: WegenPerikarditisMyokardinfarkt der Gefahr des Hämoperikards sollte die Therapie mit Antithrombinen nur bei strenger Indikation weitergeführt werden. Bei starken Schmerzen kann ASS höher dosiert oder ein NSAR unter entsprechendem Magenschutz bzw. Colchicin erforderlich werden. Kortison sollte nicht gegeben werden, da die Narbenheilung des Myokards beeinträchtigt wird.
Papillarmuskelsyndrom: Bei Abriss des PapillarmuskelkopfsPapillarmuskelsyndrom resultiert eine schwere, i.d.R. konservativ nicht beherrschbare Mitralinsuffizienz, die rasch operativ korrigiert werden sollte (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke C). Der Einsatz der Ballonpumpe kann als Überbrückungsmaßnahme bis zur Operation erforderlich werden. Vor der operativen Korrektur ist, falls nicht bereits durchgeführt, eine Koronarangiographie nötig. Eine geringe Mitralinsuffizienz kann bei einer ischämisch bedingten Papillarmuskeldysfunktion vorliegen. In der Mehrzahl der Fälle lässt sich diese nach interventioneller Therapie und Re-Kanalisation des Infarktgefäßes medikamentös beherrschen.
Ventrikelseptumdefekt: WennVentrikelseptumdefektMyokardinfarktVSDMyokardinfarktSeptumdefektVentrikel (VSD)Myokardinfarkt der Patient hämodynamisch instabil ist und die Gabe von Vasodilatanzien und Katecholaminen erforderlich wird, sollte trotz hohem Risiko eine frühe Operation angestrebt werden. Eine verzögerte Operation (> 14 Tage) ist zu vertreten, wenn der Patient hämodynamisch stabil und der Shunt gering ist. In kardiologischen Zentren kann auch der Verschluss mit einem perkutanen Okkludersystem versucht werden. Vor der operativen Versorgung eines Ventrikelseptumdefekts ist immer die Koronarangiographie erforderlich.
Ventrikelruptur: SeltenVentrikelrupturMyokardinfarkt gelingt die Diagnose intra vitam. Die sofortige Perikardpunktion, gefolgt von der umgehenden kardiochirurgischen Versorgung, kann in Ausnahmefällen den Patienten retten.
Linksventrikuläres Aneurysma: Es führtAneurysma/Aneurysmenlinksventrikuläres, Myokardinfarkt im akuten wie im chronischen Infarktverlauf zur Einschränkung der linksventrikulären Funktion. Neben der medikamentösen Therapie (s. Linksventrikuläre Funktion), die auch den frühzeitigen Einsatz eines ACE-Hemmers beinhaltet, besteht nur bei wenigen Patienten die Indikation zur isolierten Aneurysmektomie. Determinanten der Indikationsstellung zur Aneurymektomie sind die anatomischen Voraussetzungen mit Lage und Abgrenzbarkeit des Aneurysmas sowie die schwere Herzinsuffizienz. Bei bedeutsamen ventrikulären Rhythmusstörungen (anhaltende ventrikuläre Tachykardien, Kammerflimmern) ist die Defibrillatorbehandlung (Empfehlungsgrad IIa, Evidenzstärke B), ggf. eine Katheterablation, indiziert. Bei einem falschen Aneurysma, d.h. bei gedeckter Ventrikelruptur, sollte in jedem Fall die operative Behandlung angestrebt werden.
Myokardinfarkt mit Rechtsherzbeteiligung: NebenMyokardinfarktmit RechtsherzbeteiligungHerzinfarktmit Rechtsherzbeteiligung den Re-Perfusionsmaßnahmen steht die invasive kontrollierte Volumengabe im Vordergrund der Therapie. Es müssen erhöhte Drücke im rechten Herzen aufrechterhalten werden, um ein adäquates Herzminutenvolumen zu erzielen (Empfehlungsgrad I, Evidenzstärke C). Rechtsatriale Drücke von 20–25 mmHg können erforderlich werden. Die Steuerung der Volumengabe erfolgt anhand des Herzminutenvolumens, des rechtsatrialen Drucks und des Pulmonalkapillardrucks. Kontraindiziert ist bei diesen Patienten die Gabe von Diuretika und Vasodilatanzien.